
Für Immobilien:
Absicherung - nur was du brauchst

Finanzierungsabsicherung

Haftpflicht

Immobilienschutz

Rechtsschutz

FINANZIERUNGSABSICHERUNG
Dringende Empfehlung für alle Darlehensnehmer
Finanzierungsabsicherung
- Todesfallabsicherung
- Einkommensabsicherung

Haftpflicht
Grundbesitzer
- Schutz des Eigentümers von Grundstücken und Gebäuden vor Schadenersatzansprüchen Dritter (Personen- oder Sachschäden)
- Häufig entstehen diese durch mangelnde Sicherungspflichten wie z.B. Schnee, Glätte, bauliche Mängel etc.
Hinweis: In vielen Privathaftpflichtversicherungen bereits inkludiert. Sollte jedoch überprüft werden, da es auch Ausnahmen gibt.
Öltank
- Schützt den Eigentümer eines Öltanks vor Haftungsansprüchen bei Umweltschäden durch auflaufendes Heizöl unabhängig vom einen Verschulden
Hinweis: In vielen Privathaftpflichtversicherungen bereits inkludiert. Sollte jedoch überprüft werden, da es auch Ausnahmen gibt.
ZUSÄTZLICH BEI NEUBAU UND SANIERUNG
- Bauherrenhaftpflicht
- Absicherung gegen Personen- und Sachschäden, die Dritten auf der Baustelle passieren
- Dringend empfohlen für alle Bauherren, da sie für alle Schäden verantwortlich sind, die durch das Bauvorhaben entstehen und dadurch vor hohen Kosten schützt
- Deckung von Haftungsansprüchen durch Unfälle von Passanten oder Schäden an benachbarten Grundstücken
- Bauhelferhaftpflicht
- Bauherren müssen sicherstellen, dass alle Bauhelfer versichert sind
- Falls freiwillige Helfer am Bau mitarbeiten, sollte diese Absicherung bestehen
- Deckt Unfälle von freiwilligen Bauhelfern, die nicht sozialversichert sind
- Ersetzt Kosten bei Invalidität oder Tod
- Ideal, wenn Freunde oder Verwandte bei Bauarbeiten helfen
- Bauleistungsversicherung
- Schützt vor unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk (z. B. durch Sturm, Vandalismus, Materialfehler)
- Ersetzt Kosten für beschädigte Bauteile oder Bauleistungen
- Wichtig bei höheren Risiken durch Witterung oder unvorhergesehene Einflüsse
- Gesetzliche Unfallversicherung für Bauhelfer
- Verpflichtend für alle nicht familienangehörigen Helfer
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, um Versicherungsschutz zu bieten
- Schutz bei Unfällen und Berufskrankheiten während der Bauarbeiten
Was ist zu beachten:
- Versicherungssumme
- Achten auf eine ausreichende Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
- Eigenleistung
- Schäden, die durch eigene Fehler oder unsachgemäße Arbeiten entstehen, sind meist nicht automatisch abgedeckt
- Dauer und Gültigkeit
- Die Bauherrenhaftpflicht gilt oft nur für die Dauer des Bauprojekts; rechtzeitig abschließen und nach Fertigstellung abmelden
- Berücksichtigung von Subunternehmern
- Überprüfung, ob Subunternehmer ausreichend versichert sind
Hinweis: Diese Absicherungen müssen vor Baubeginn abgeschlossen sein.

Immobilienschutz
Gebäudeversicherung
- Versicherbare Gefahren
- Feuer, Explosionen
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Sturm- und Hagel
- Elementarschäden (Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Vulkanausbruch etc.)
- Glasbruch
- unbenannte Gefahren
- Optionale Bausteine
- Haustechnik
- Erneuerbare Energien (z.B. Solar, Wärmepumpe etc.)
- Haus- und Wohnungsschutzbrief
- Photovoltaik (Allgefahrendeckung, Ertragsausfall etc.)
Was ist zu beachten:
- Flächenangaben und Versicherungssummen noch aktuell?
- Alle Gefahren abgesichert?
- Bedingungswerk auf aktuellem Stand?
- Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverletzungen abgedeckt?

Rechtsschutz
Immobilien
- Deckung bei Streitigkeiten rund um Immobilien
- Abgedeckt werden rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Vermietung, oder dem Besitz von Immobilien
- Vermieterrechtsschutz
- Spezieller Schutz für Vermieter bei Mietstreitigkeiten, wie z.B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Räumungsklagen
- Eigentümerrechtsschutz
- Deckt Auseinandersetzungen um Rechte und Pflichten als Immobilieneigentümer, z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Probleme mit Hausverwaltungen
- Versicherungsschutz bei Vertragsstreitigkeiten
- Schutz bei rechtlichen Problemen in Bezug auf Verträge, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen, wie z.B. Bauverträge oder Handwerkerleistungen
- Kostenübernahme
- Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten im Rahmen der versicherten Risiken
- Baurechtsschutz (eingeschränkt)
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baumängeln oder Bauverträgen sind oft eingeschränkt oder ausgeschlossen und bedürfen spezieller Policen
- Mietrechtsschutz für Mieter
- Schutz bei Streitigkeiten mit dem Vermieter über Nebenkostenabrechnungen, Kautionen oder Mietmängel
- Selbstbehalt und Wartezeiten
- Oftmals gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz greift, sowie die Möglichkeit eines Selbstbehalts
Vermieter
- Absicherung bei rechtlichen Streitigkeiten
- Schutz vor den finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien entstehen
- Deckung bei Mietstreitigkeiten
- Rechtsschutz bei Konflikten mit Mietern, z. B. Mietrückständen, Kündigungen oder Räumungsklagen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Unterstützung bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen seitens der Mieter
- Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen
- Schutz bei Streitigkeiten rund um Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Renovierungsfragen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Kostendeckung für Anwalts- und Gerichtskosten sowohl bei außergerichtlichen als auch gerichtlichen Verfahren
- Verkehrsrechtsschutz für vermietete Immobilien
- Bei Streitigkeiten rund um Parkplätze, Zufahrtsrechte oder den Verkehr rund um das vermietete Objekt
- Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
- Festgelegte Deckungssummen und möglicherweise eine vereinbarte Selbstbeteiligung
- Versicherungsschutz für private und gewerbliche Vermieter
- Gilt sowohl für private Vermieter als auch für gewerbliche Immobilienbesitzer
- Einschluss von Mediation
- Oft wird eine außergerichtliche Mediation angeboten, um kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden
- Bedingungen und Ausschlüsse
- Manche Streitfälle, wie Bauangelegenheiten oder grobe Fahrlässigkeit, sind oft vom Schutz ausgeschlossen
Mietausfall
- Absicherung gegen Mietausfälle
- Deckt den Vermieter vor finanziellen Verlusten ab, wenn Mieter keine Miete zahlen
- Deckung von Rechtsstreitkosten
- Übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Vermieter rechtlich gegen den Mieter vorgehen muss (z. B. bei Mietrückständen oder Kündigung)
- Geltendmachung von Forderungen
- Schützt den Vermieter bei der Durchsetzung von Mietrückständen, etwa durch gerichtliche Mahnbescheide oder Räumungsklagen
- Schutz bei Schadenersatzforderungen
- Versichert den Vermieter, falls der Mieter aufgrund von Mietmängeln Schadenersatzansprüche stellt
- Rechtliche Beratung
- Oft inbegriffen sind juristische Beratungen, die dem Vermieter helfen, rechtlich abgesichert zu handeln
- Keine Abdeckung bei Eigenverschulden
- Mietausfall-Rechtsschutz greift nicht, wenn der Mietausfall auf Fehler des Vermieters zurückzuführen ist (z. B. bei unrechtmäßiger Kündigung)
- Leistungsgrenzen
- Es gibt in der Regel Höchstgrenzen bei der Erstattung der Mietausfälle und der Prozesskosten